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LG Frankenthal: Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf Salatblatt bei angemessenen Kontrollen

Kernaussage: Supermärkte schulden angemessene, nicht permanente Reinigung. Bei dokumentierten Kontrollintervallen von 30 Minuten und täglicher Grundreinigung liegt regelmäßig keine Pflichtverletzung vor.

Sachverhalt – kurz: Kundin rutschte in der Obst- und Gemüseabteilung auf einem Salatblatt aus und verlangte 10.000 € Schmerzensgeld. Der Markt konnte ein plausibles Reinigungs- und Kontrollkonzept nachweisen.

Entscheidungsgründe: Kurzfristige Gefahren durch Kund*innen sind trotz Sorgfalt nicht vollständig vermeidbar. Lückenlose Überwachung ist unzumutbar; die dokumentierten Intervalle genügen.

Praxis-Tipp: Betreiber sollten Reinigungspläne mit festen Intervallen, Zuständigkeiten und Protokollen führen. Das hilft im Prozess.

Fundstelle: LG Frankenthal, Urteil vom 16.09.2025, 1 O 21/24

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