Recht - Steuern - Beratung
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Vertragsfragen
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Gesellschaftsrecht, insbesondere Verträge für Gesellschaftsgründungen, Lösung von Gesellschafterstreit
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Vertragsgestaltung rund um Unternehmen, wie allgemeine Geschäftsbedingungen auch mit internationalem Bezug etwa Europa oder USA, England, Frankreich
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Gewerbliches Mietrecht für Unternehmen
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Wohnungseigentumsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht
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Unterstützung bei Hausdurchsuchungen
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Beratung und Begleitung im Umgang mit Behörden
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Vertragsfragen
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Gesellschaftsrecht, insbesondere Verträge für Gesellschaftsgründungen, Lösung von Gesellschafterstreit
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Vertragsgestaltung rund um Unternehmen, wie allgemeine Geschäftsbedingungen auch mit internationalem Bezug etwa Europa oder USA, England, Frankreich
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Dr. Roland Kortsik
Dr. Roland Kortsik
Dr. Roland Kortsik
Dr. Roland Kortsik
Dr. Roland Kortsik
Dr. Roland Kortsik
Externer Datenschutzbeauftragter (DSB)
Unternehmen ab 20 Mitarbeiter, die einen Computer (PC, Notebook, iPad, etc.) benutzen, müssen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen. Über unser Kooperationsunternehmen können wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen stellen. Zudem können wir Sie in allen Fragen des Datenschutzes kompetent beraten und unterstützen.
Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet, berät und überwacht die Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften in Ihrem Unternehmen.
Nach der DSGVO muss jedes Unternehmen ein für seinen Betrieb angemessenes Datenschutzmanagementsystem unterhalten. Kernbestandteile sind das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (als Verantwortlicher und als Dienstleister/Auftragsverarbeiter), die Betroffenenhinweise, der Prozess für Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit) sowie der Prozess bei Datenpanne und das Sicherheitskonzept (TOMs). Unternehmen müssen jederzeit die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO nachweisen können (Rechenschaftspflicht).
Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen empfindliche Bußgelder bis zu € 20 Mio. bzw. bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Wert höher ist. Außerdem können Betroffene (z.B. Kunden oder Mitarbeiter) auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wir beraten auf Anfrage über u.a.
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Bestandsaufnahme (GAP-Analyse)
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Unterrichtung über die Anforderungen nach DSGVO
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Beratung über konkrete Fragen und Projekte
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Erstellung datenschutzrechtlicher Vorlagen
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Audits: Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften
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Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde