In einem Streit zwischen einem Winzer und der Stadt Cochem fällte das Landgericht Koblenz ein Urteil, das am Freitag, dem 6. Mai 2022, veröffentlicht wurde. Hierbei ging es um einen klagenden Winzer, der 2012 ein Grundstück, das sich unterhalb einer Jahrmillionen alten Felsformation befindet, kaufte. Nur acht Jahre später – im Jahre 2020 – rodete er sämtliche der fast 700 Riesling-Rebstöcke, die sein Vorbesitzer 2004 pflanzte. Das Vorgehen begründete der Winzer mit dem Sicherheitsrisiko durch Steinschlag. Da das Grundstück, das die Felsen umfasst, der Stadt Cochem gehört, forderte er von ihr Schadensersatz der Gewinnverluste i.H.v. 96.144 Euro. Seiner Meinung nach hätte er ansonsten weitere 13 Jahre von der Ernte profitieren können. Die Stadt hingegen hielt seine Motivation für vorgeschoben und behauptete der Herr wolle sich so von den müßigen Erntearbeiten befreien. In seinem Urteil ignorierte das Landgericht den Grund einer möglichen Motivation und ob ein Steinschlagrisiko durch die Felsen tatsächlich bestünde. Vielmehr erinnerte es an die Regeln im Straßenbau, nach denen der Bauträger und Eigentümer einer Straße diese vor Schäden, etwa durch Steinschlag, schützen müsse. So wäre es auch hier Aufgabe des Winzers, seine Weinberge entsprechend vorzurichten. Schäden, die durch das „Wirken von Naturkräften“ entstünden, gehören demzufolge zum allgemeinen Lebensrisiko.
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Dr. Roland Kortsik
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