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„Alle Verwandten“ vom Erbe ausgeschlossen?


„Alle Verwandten“ sind nicht immer tatsächlich alle Verwandten. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 23. November 2020, als eine Frau aus in ihrem Testament „alle Verwandten“ vom Erbe ausschloss.

In dem Fall einer verstorbenen Frau aus Baden-Württemberg, hatte diese „alle Verwandten und angeheirateten Verwandten“ von der Erbschaft ausgeschlossen. Wörtlich seien sie „mitleidlos gegenüber unserem Vertreibungsschicksal gewesen“ und im Testament hieß es weiter: „Wir wurden von den Verwandten lächerlich gemacht! Das tut sehr weh!“.

Der Bruder der Dame beantragte das alleinige Erbe, wohingegen das Land Baden-Württemberg meinte, das Erbe stünde dem Staat zu, weil eben alle Verwandten ausgeschlossen seien.

Das OLG Stuttgart sprach jedoch dem Bruder die Erbschaft zu. Entscheidend sei, „was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte“. Tatsächlich gehörte der Bruder nämlich zur Familie der „Vertriebenen“ und diese wurde im Testament deutlich als „wir“ den anderen „Verwandten“ gegenübergestellt.

Unerheblich sei auch, dass der Bruder ohnehin der nächste in der gesetzlichen Erbfolge gewesen wäre, da die Frau dies auch einfach nicht gewusst haben könnte oder Vorsorge treffen wollte für den Fall, dass ihr Bruder vor ihr stirbt.

Urteil: Az.: 8 W 359/20

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