Am Donnerstag, dem 23. Juni, wies der Bundesfinanzhof (BFH) in München die Klage eines Ehepaars ab. Die Eheleute, die beide als freie Trauredner arbeiten, versuchten schwarze Kleidung, die sie bei Beerdigungen sowie Vorgesprächen tragen müssten, steuerlich abzusetzen. Ihrer Meinung nach sollte zumindest die Hälfte der jährlichen Ausgaben in Höhe von etwa 1.500-2.000 Euro als Betriebsausgaben vom Staat übernommen werden. Laut des Finanzamts handle es sich hierbei allerdings um bürgerliche Kleidung (nicht etwa um eine
Uniform), die auch privat getragen werden könne. Dem folgte der BFH. „Schwarze Anzüge, Blusen und Pullover“ fielen nicht unter die Begrifflichkeit der „typischen Berufskleidung“ und könnten somit nicht gesondert abgesetzt werden. Ob die Eheleute die Kleidung tatsächlich ausschließlich im Arbeitskontext trügen, sei hier unerheblich.
Commenti