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BFH: Wohnung an (Schwieger-)Mutter überlassen – kein „Selbstnutzer“-Privileg nach § 23 EStG

Kernaussage: Die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne bei Selbstnutzung greift nicht, wenn die Wohnung der (Schwieger-)Mutter überlassen wird. Begünstigt ist nur die Eigennutzung durch den Steuerpflichtigen selbst oder durch sein (unterhaltsberechtigtes) Kind.

Kurz zum Fall: Ein Ehepaar verkaufte die zuvor der (Schwieger-)Mutter überlassene Wohnung und wollte den Gewinn steuerfrei stellen. Der BFH verneinte die Selbstnutzung: Überlassungen an andere Angehörige sind nicht von der Ausnahme erfasst; es bleibt bei der Steuerpflicht des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist erfolgt.

Praxisfolgen: Wer steuerfrei veräußern will, muss echte Eigennutzung (oder begünstigte Kindernutzung) sicherstellen. Überlassungen an Eltern/Schwiegereltern sind kein „Selbstnutzer“-Ersatz.

Fundstelle: BFH, Urt., Az. IX R 13/23.


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