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Flug verpasst, doch der Bund zahlt?

Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am 03. Februar bekanntgegebenen Urteil.

Demnach habe Fluggäste, die zwar pünktlich am Flughafen waren, allerdings durch lange Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle so sehr in Verzögerungen geraten, dass sie ihren Flug verpassen, einen Anspruch auf Entschädigung nicht nur eines Ersatzfluges, sondern auch etwaig angefallener Übernachtungskosten. Das Urteil beruht auf einem Fall, in dem ein Ehepaar in die Dominikanische Republik fliegen wollte. Obwohl sie mehr als zwei Stunden vor Schließung des Gates am Flughafen waren und sich rechtzeitig (1,5 Std. vor Boardingschluss) in die Sicherheitskontrollen einreihten, dauerten diese letztlich so lange, dass die Kläger ihren Flug nicht mehr wahrnehmen konnten. Aufgrund der langen Wartezeiten verlangten sie eine Entschädigung in Höhe von 3.500 Euro und bekamen am 27. Januar 2022 vom OLG Frankfurt recht. Begründet wurde das Urteil damit, dass sich ein Fluggast zwar auf eine erhebliche Zeit für die Kontrolle einstellen müsse, sich dabei jedoch „nach den Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder Vorgaben der Fluggesellschaft richten“ (OLG) dürfe. Letzteres hatte das Ehepaar mit rund 90 Minuten Puffer zum Boardingschluss berücksichtigt. Für die außerordentlich lange Dauer der Sicherheitskontrolle müsse daher der zuständige Bund haften; auch wenn keine Amtspflicht (z.B.: Einstellen von zu wenig Personal) verletzt wurde. Interessant ist außerdem, dass sich das Paar mögliche Aktivitäten während der Wartezeit wie etwa das Kaufen von Verstärkung oder das Benutzen der Toiletten nicht zu dessen Nachteil vorwerfen lassen muss.

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