Das Risiko für die Unwirksamkeit eines Testaments trägt immer der Erbe, so entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Demnach muss dieser selbst noch nach Jahren damit rechnen, das gesamte Erbe zurückzugeben, wenn das Testament aufgrund einer psychischen Erkrankung des Erblassers als unwirksam erklärt wird. So erging es dem Steuerberater einer alleinstehenden, kinderlosen Frau. Als sie 2015 verstarb, vermachte sie ihm, wie zuvor testamentarisch festgelegt, ihr gesamtes Vermögen. Das Amtsgericht Hannover zweifelte allerdings an der Testamentsfähigkeit der Frau, die laut Gutachten unter Wahnvorstellungen litt. Nach der Befragung von Ärzten und Notaren wurde das zuvor erstellte Gutachten bestätigt und die Wirksamkeit des Testaments schließlich auch durch die Richter ausgeschlossen. Der als Erbe eingetragene Steuerberater musste damit das Vermögen zurückgeben – egal, ob er es gutgläubig oder mit Wissen über die psychische Erkrankung der Frau angenommen hatte. Wer aber erbte nun den millionenschweren Nachlass?
Über das Erbe durften sich schließlich 16 Angehörige der Verstorbenen freuen. Hätte diese allerdings keine Verwandten gehabt, hätte der Staat geerbt.
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