Beleidigung im Internet rechtfertigt Kündigung des Mietvertrages!
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied in ihrem veröffentlichten Urteil vom 11. Juli 2019, dass Beleidigungen auf Facebook gepaart mit einer Gewaltandrohung gegenüber dem Vermieter eine Kündigung rechtfertigt.
Im dazugehörigen Fall stritten sich Mieter und Vermieter schon länger wegen Mietrückständen sowie Lärmbelästigungen. Der Streit gipfelte in mehreren Facebook Posts des Mieters in denen er den Vermieter wie folgt beleidigt: „Dieser Huso kann mich mal, wie geht das in den Städten weiter? Anscheinend will dieses Land Bürgerkriege“ und „Dieser Vermieter geht zu weit das hat jetzt nach elf Strafanzeigen ein Ende. Regel das jetzt selbst“. Wobei „Huso“ die Kurzform der Beleidigung „Hurensohn“ darstellt.
Daraufhin kündigte der Vermieter dem Mieter fristlos. Das Amtsgericht Düsseldorf bestätigte dies und verwies dabei darauf dass Beleidigungen und Gewaltandrohungen in sozialen Medien einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. Insbesondere argumentierte das Gericht, dass „Huso“ als Abkürzung für „Hurensohn“ steht, zwar der Beruf der Prostituierten selbst nicht unehrenhaft sei, jedoch der Begriff seit Jahrzenten als Beleidigung verwendet wird. Der Einwand des Mieters, dass „Huso“ auch „Hundesohn“ heißen kann wies das Gericht zurück, da dies ebenfalls eine Beleidigung ist. Insbesondere mit Verweis auf die Verletzung der Menschenwürde. Zwar sei ein Hund als Haustier beliebt und wird als „treu“ angesehen, mit der Bezeichnung des Hundesohns wird der Vermieter jedoch entmenschlicht. Auch die Ankündigung, das Problem „selbst regeln“ zu wollen, sei als Gewaltandrohung zu werten. Der Mieter habe auch zuvor von sich selbst als „Löwe in einem Käfig“ gesprochen, der „in die Enge getrieben sei“. Das Amtsgericht verpflichtete den Mieter, die Wohnung nach 6 Wochen zu verlassen.
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