AUSZAHLUNG VON ZUVIELARBEIT
- Roland Kortsik
- 20. März
- 1 Min. Lesezeit
Einem Rektor wurde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich (i.H.v. ca. 31.000 Euro) zugesprochen. Nachdem der Mann an der „Niedersächsischen Arbeitszeitstudie für Lehrkräfte 2015/2016“ teilnahm und eine Zuvielarbeit von 8 Stunden pro Woche feststellte, dokumentierte er von November 2017 bis Juli 2022 seine Arbeitszeiten. In diesem Zeitraum, der auch die Klage umfasste, konnte er einen zusätzlichen Arbeitsaufwand von durchschnittlich 5 Stunden und 48 pro Woche aufweisen, der durch ein Expertengremium bestätigt wurde. Diese ausführliche Dokumentation verhalf dem Kläger auch zum Erfolg gegenüber der Gegenseite, die keine hinreichenden Belege zur Abwendung der Klage vorzeigen konnte
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