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80 Minuten Lesezeit für AGB sind zumutbar!

Aktualisiert: 11. Juni 2020

Dies entschied das OLG Köln in einem am 28.02.2020 verkündeten Urteil. Zwar dürfen die AGB nicht unverhältnismäßig lang sein, jedoch könne im Einzelfall eine derartige Lesezeit zulässig sein.

Der Verbraucherzentralen Bundesverband hatte die Unverständlichkeit sowie die erhebliche Lesezeit der Paypal AGB von 80 Minuten beanstandet dazu müsste man auf dem Smartphone ganze 330 mal umblättern um ans Ende des Textes zu gelangen. Der Verbraucherzentralen Bundesverband argumentierte es bleibe so „keine realistische Chance, die AGB in ihrer Gänze und Reichweite zu erfassen“.

Grundsätzlich gilt, dass die AGB gegen das so genannte Transparenzverbot verstoßen sofern sie „im Verhältnis zur Bedeutung des Geschäfts einen vertretbaren Umfang überschreiten“. Vorliegend zählten die Paypal AGB bis zum Dezember 2019 noch 83 Seiten in gedruckter Form. Das OLG Köln argumentiert dass bei der Beurteilung der AGB jedoch die Anzahl der am Zahlungsvorgang beteiligten Parteien berücksichtigt werden müssen. Da, neben Zahler, dem Empfänger und Paypal auch Banken und Kreditunternehmen beteiligt sein können. Weiterhin könne der Verbraucher nicht nur in der Rolle des Zahlers auftreten sondern auch, im Falle einer Rückerstattung, als Zahlungsempfänger auftreten. Einen Verweis des Klägers auf den von der Universität Hohenheim entwickelten „Verständlichkeitsindex“ lehnt das OLG mit der Begründung ab, dass jener zu allgemein ist um die AGB zu bewerten. Paypal hat stand Dezember 2019 ihre AGB auf „nur noch“ 39 Seiten beschränkt.

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