KEINE MIETERHÖHUNG ÜBER MIETSPIEGEL HINAUS MÖGLICH
- Roland Kortsik
- 20. März
- 1 Min. Lesezeit
Am Landgericht München hatte eine Frau Klage eingereicht, um die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu erlangen. Sie wollte den Rahmen des Mietspiegels überschreiten und forderte einen sogenannten "Stichtagszuschlag". Ihr Argument war dabei die hohe Inflation seit Erstellung des Mietspiegels. Die Frau erhoffte sich, durch den Zuschlag ein Abdecken der Differenz zwischen Mietspiegelerhebung und dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens zu erreichen. Nachdem das Amtsgericht München ihre Forderung ablehnte und sie daraufhin Berufung einlegte, bestätigte das Landgericht München das zuvor getroffene Urteil: Ein "Stichtagszuschlag" sei nicht durch einen Anstieg des Verbraucherpreisindex begründbar.
Comentarios