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BGH: Ehe per Videocall aus Deutschland unwirksam


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Eine per Videokonferenz geschlossene Ehe ist in Deutschland unwirksam, wenn beide Partner sich dabei im Inland aufhalten – auch wenn sie formal im Ausland registriert wurde.


Hintergrund

Zwei in Deutschland lebende Nigerianer heirateten im Mai 2021 online über eine Behörde in Utah (USA). Die Trauung erfolgte via Videocall, bei dem beide Beteiligten aus Deutschland ihre Eheversprechen abgaben. Die US-Behörde stellte eine gültige Eheurkunde mit Apostille aus. Dennoch erkannte die deutsche Behörde diese Ehe nicht an.


Rechtliche Bewertung

Der Fall landete beim Amtsgericht und später beim Oberlandesgericht – beide Instanzen erklärten die Ehe für unwirksam. Der BGH bestätigte diese Entscheidungen mit Beschluss vom 25.09.2024 (Az. XII ZB 244/22).


Begründung des BGH

Nach deutschem Recht (Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB) müssen Eheschließungen in gesetzlich bestimmter Form erfolgen – dazu gehört die persönliche Anwesenheit vor einem Standesbeamten. Maßgeblich sei der Ort der Erklärung: Da sich beide Partner während der Trauung in Deutschland befanden, unterlagen sie dem deutschen Formzwang. Die Videotelefonie ins Ausland ersetzt diesen nicht.


Fazit und Hinweis

Ehen, die unter Umgehung deutscher Formvorschriften per Online-Zeremonie im Ausland geschlossen werden, sind in Deutschland nicht automatisch gültig. Wer international heiratet, sollte sich vorab rechtlich beraten lassen, um Anerkennungsprobleme zu vermeiden.

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