Dass der Onlinehändler Amazon durch das Versprechen von Gutscheinen oder Geld Kunden anlockt, um eine Bewertung für das gekaufte Produkt abzugeben, scheint mittlerweile ein recht bekanntes Vorgehen zu sein. Gerade in Ländern wie USA, Großbritannien und Japan ist diese Bewertungs-Methode weit verbreitet. Bisher war es so, dass jene Bewertungen und Rezensionen des sogenannten „Early Reviewer Programs“ (ERP) auch Verkaufspartnern in Deutschland angeboten wurden und somit in die Gesamtbewertung eines Produkts eingeflossen sind. Dies soll sich nach einem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) nun allerdings ändern. Nachdem ein Unternehmen, das sich ebenfalls einer solchen Art der Bewertungsstrategie bediente, klagte, dass das Vorgehen von Amazon unlauter sei, gab ihm das OLG in einem Eilverfahren recht: Die ERP-Bewertungen zu veröffentlichen, ohne darauf hinzuweisen, dass sie käuflich erworben wurden, sei in der Tat unlautere und getarnte Werbung. Möge es sich teilweise zwar nur um „eine kleine Belohnung“ handeln, die zum Abgeben der Bewertung führe, wäre eine faire Beurteilung dadurch dennoch beinahe unmöglich. Sofern in Zukunft nicht gekennzeichnet ist, welche der Rezensionen diesem ER-Programm entnommen wurden, dürfen sie nicht in der Gesamtbewertungen erschienen
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Dr. Roland Kortsik
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