Polizist nach rechten Chatnachrichten herabgestuft
- Roland Kortsik
- 21. März
- 1 Min. Lesezeit
Ein Polizeihauptkommissar aus Niedersachsen wurde vom Verwaltungsgericht Osnabrück wegen Beteiligung an rechtsextremen Chats in das Amt eines Polizeioberkommissars zurückgestuft (Az.: 9 A 3/23). Eine vollständige Entlassung aus dem Dienst lehnte das Gericht als unverhältnismäßig ab.
Der Beamte, seit 1992 im Polizeidienst, hatte zwischen 2015 und 2020 zahlreiche Dateien mit rassistischen und verfassungsfeindlichen Inhalten empfangen und versendet. Insgesamt wurden ihm 41 versendete und 191 empfangene Dateien zur Last gelegt. Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim hatte deshalb ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Im Juli 2023 wurde schließlich Disziplinarklage erhoben mit dem Ziel, ihn aus dem Dienst zu entfernen.
Das Gericht sah in seinem Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Dienstpflichten, insbesondere gegen die Pflicht zur Verfassungstreue. Dennoch sah es von einer Entlassung ab. Maßgeblich war, dass der Beamte zwar problematische Inhalte verbreitet hatte, sich aber keine eindeutige verfassungsfeindliche Gesinnung nachweisen ließ. Zudem habe sein Verhalten keine Auswirkungen auf seine dienstliche Tätigkeit gezeigt.
Die Richter wiesen darauf hin, dass Beamte auch ein Recht auf Privatleben haben. Dennoch sei ein sensibler Umgang mit Kommunikationsinhalten erforderlich – auch im privaten Umfeld. Die Herabstufung sei eine angemessene Reaktion auf das Fehlverhalten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist möglich.
Hinweis: Auch private Kommunikation kann dienstrechtlich relevant sein, wenn sie mit den Grundpflichten des öffentlichen Dienstes kollidiert. Beamte sollten sich klar von verfassungsfeindlichen Inhalten distanzieren.
ความคิดเห็น