top of page

Fristlose Kündigung bei Bezeichnung der Vorgesetzen als „Ming Vase“!

Wenn eine Angestellte ihre Vorgesetze als „Ming-Vase“ bezeichnet und mit ihren Fingern die Form der asiatischen Augenform nachahmt, kann dies eine firstlose Kündigung rechtfertigen. Im vorliegenden Fall kann dies nur erst recht gelten wenn die Angestellte dunkelhäutige Kunden als „Herr Boateng“ bezeichnete. So entschied das Arbeitsgericht (AG) Berlin in einem am 18. Mai veröffentlichten Beschluss. Laut Gericht handelt es sich dabei um rassistische Äußerungen die erheblich herabwürdigend sind. Dies hat der Arbeitgeber nicht hinzunehmen.

Im dazugehörigen Fall arbeitete die Klägerin als Verkäuferin in einem Kaufhaus mit internationalem Ruf in Berlin und war als Ersatzmitglied in den Betriebsrat nachgerückt. Als sie eines Tages zu einem Kollegen sagte „Heute muss ich darauf achten, dass ich die ausgesuchten Artikel richtig abhake, sonst gibt es wieder Ärger mit der Ming-Vase“, fragte ein anwesender Vorgesetzter nach, was sie damit meine. Die Frau sagte danach: "Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“ und ahmte dabei mit ihren Fingern die asiatische Augenform nach. Im anschließendem Gespräch mit dem Arbeitgeber bestritt die Frau jedoch eine abfällige Aussage gemacht zu haben und gab an das eine Ming-Vase für sie ein schönes und wertvolles Objekt wäre. Die Geste um die asiatische Augenform nachzuahmen habe sie nur gemacht um nicht „Schlitzauge“ sagen zu müssen. Weiterhin gab sie an dass sie für „schwarze Menschen/Kunden“ den Begriff Herr Boateng benutzt, weil sie den Fußballer Jérôme Boateng mag.

Der Betriebsrat lehnte daraufhin die fristlose Kündigung ab da die Mitarbeiterin keine rassistischen Vorstellungen habe.

Das AG Berlin sah dies anders und ersetzt die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung. Laut dem Gericht ist die Aussage rassistische und verletze „die Pflicht des Arbeitnehmers zur Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen des Kaufhauses als Arbeitgeber“. Für ein Kaufhaus mit internationaler Kundschaft ist es inakzeptabel, eine Verkäuferin mit täglichem Kundenkontakt, welche die Kunden als „Ming-Vase“ oder „Herr Boateng“ ansprechen könnte zu beschäftigen. Insbesondere wenn diese die asiatischen Augenform mit den Fingern nachahme.Urteil: Az.: 55 BV 2053/21

12 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Fehlender Coronatest = Arbeitsverweigerung?

In seinem Urteil vom 14. September 2022 entschloss das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern, dass die Verweigerung eines Coronatests bei Mitarbeitenden an Arbeitsplätzen, an denen die Dur

bottom of page