Fristlose Kündigung wegen unerlaubtem Urlaubsantritt – TV-Auftritt wurde zum Verhängnis
- Roland Kortsik
- 21. März
- 2 Min. Lesezeit
Ein spannender Fall vor dem Arbeitsgericht Nürnberg zeigt, wie riskant es sein kann, Urlaub eigenmächtig anzutreten. Eine Vertriebsassistentin verlor ihren Job, nachdem sie trotz abgelehntem Urlaubsantrag in den Flieger nach Venezuela stieg – und später in einer TV-Show auftauchte.
Der Fall im Überblick
Die Frau hatte bereits im Sommer eine Reise über die Feiertage gebucht, reichte den Urlaubsantrag aber erst im Herbst ein. Ihr Arbeitgeber lehnte diesen ab, da der Jahresabschluss bevorstand. Er bot stattdessen Urlaub ab dem 5. Januar an.
Kurz vor Reisebeginn meldete sich die Mitarbeiterin krank – mit einem Attest ihrer Ärztin. Am Silvesterabend tauchte sie dann allerdings in der Live-Sendung „Silvester unter Palmen“ auf RTL2 auf. Für den Arbeitgeber war damit klar: Die Krankheit war nur vorgeschoben, um die Reise doch noch antreten zu können.
Gericht erkennt Kündigung als rechtmäßig an
Die Klägerin argumentierte, sie habe die Reise aus gesundheitlichen Gründen gebraucht. Doch das Gericht folgte dieser Darstellung nicht. Das Attest wurde als unglaubwürdig eingestuft – unter anderem, weil die Ärztin keine überzeugenden Gründe für die Krankschreibung nennen konnte. Auch das Verhalten der Mitarbeiterin, etwa die kurzfristige Krankmeldung und der Kontakt eines Anwalts am Tag des Abflugs, sprach gegen sie.
Da der Urlaubsantrag frühzeitig und eindeutig abgelehnt wurde, hätte die Mitarbeiterin rechtliche Schritte einleiten oder die Reise stornieren müssen. Stattdessen flog sie einfach los – und verlor damit ihren Arbeitsplatz.
Fazit: Urlaubsanträge sind kein Selbstbedienungsrecht
Der Fall macht deutlich: Wer Urlaub ohne Genehmigung antritt, riskiert die Kündigung – selbst wenn persönliche oder gesundheitliche Gründe vorliegen. Besonders kritisch wird es, wenn der Arbeitgeber den Urlaubsantrag rechtzeitig abgelehnt hat und der Arbeitnehmer sich krankmeldet, um trotzdem zu verreisen. Ein solcher Vertrauensbruch kann nicht nur zur Kündigung, sondern auch zum Verlust von Prozessen vor dem Arbeitsgericht führen.
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