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Extra Kosten für Zahlung mit Paypal sind zulässig!

Dies entschied der BGH in Karlsruhe am 25. März 2021. Somit dürfen Internet-Händler und andere Online Anbieter von ihren Kunden eine zusätzliche Gebühr für die Bezahlung per Paypal oder Sofortüberweisung verlangen.

Mit diesem Urteil gab der BGH dem Flixbus-Betreiber FlixMobility GmbH Recht. Beim Online Kauf der Tickets hat der Kunde die Wahl zwischen vier Zahlungsmöglichkeiten. EC-Karte, Kreditkarte, Paypal und Sofortüberweisung. Bei den letzten beiden ist eine Gebühr, dessen Höhe abhängig vom Ticketpreis ist, zu bezahlen.

Beide Zahlungsanbieter stellen ihre Dienste nur dem Zahlungsempfänger, nicht aber dem Zahlendem in Rechnung. Für eine Zahlung per SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kreditkarten sind keine zusätzlichen Gebühren zulässig. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erklärte dass dies auch für Sofortüberweisungen und Paypal gilt, weshalb Händler diese Kosten nicht an die Kunden weitergeben dürfen.

Der BGH widersprach dem, beide Zahlungsarten fielen nicht unter das gesetzliche Verbot. So wird bei der Sofortüberweisung welche eine Sonderform der SEPA-Überweisung ist, eine Gebühr für die Leistung der Sofort-GmbH fällig. Im Falle von Paypal ist eine Gebühr für die Abwicklung des SEPA-Lastschrifteinzugs durch Paypal zu entrichten.

Laut BGH steht das gesetzliche Verbot der Erhebung einer Gebühr, diesen Zusatzleistungen nicht entgegen

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