BGH: Keine Haftung von Amazon für Affiliate-Werbung
- Roland Kortsik
- 21. März
- 1 Min. Lesezeit
Der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 27/22) hat entschieden, dass Amazon nicht für irreführende Werbung eines Affiliate-Partners haftet. Im konkreten Fall ging es um eine Webseite, die sich mit dem Thema Schlaf und Matratzen befasste und auf Amazon-Produkte verlinkte. Die Betreiberin der Seite handelte eigenständig und war nicht im Auftrag von Amazon tätig.
Das Gericht stellte klar: Eine Haftung kommt nur infrage, wenn der Affiliate-Partner als „Beauftragter“ auftritt und der Online-Händler eine geschäftliche Erweiterung durch diesen Vertreter erfährt. Dazu müsse Amazon maßgeblichen Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der Affiliate-Seite haben – was hier nicht der Fall war.
Obwohl die Werbung tatsächlich wettbewerbswidrig war, konnte keine Verantwortung auf Amazon übertragen werden. Die Links dienten allein dem wirtschaftlichen Interesse des Seitenbetreibers, der für Verkäufe eine Provision erhielt.
Fazit: Amazon haftet nicht automatisch für Wettbewerbsverstöße durch selbstständige Affiliate-Partner.
Comments