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Falschzitat auf Facebook: OLG Frankfurt verpflichtet Meta zur umfassenden Löschung



Eine Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen hatte gegen Meta, den Betreiber von Facebook, geklagt. Der Grund: Ein Meme mit ihrem Bild und einem frei erfundenen Zitat, das ihr nie zuzuordnen war. Das Landgericht sprach ihr bereits ein Unterlassungsrecht und eine Entschädigung zu.


In der Berufung bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 16 U 65/22) den Anspruch auf Unterlassung. Der Spruch auf dem Meme verletze klar das Persönlichkeitsrecht. Meta wurde verpflichtet, nicht nur den konkreten Beitrag zu löschen, sondern auch vergleichbare Inhalte mit ähnlichem Aussagegehalt zu entfernen.

Ausschlaggebend war, dass Meta über konkrete URLs informiert wurde und dadurch in Kenntnis der Rechtsverletzung gesetzt war. Damit entstand eine Prüfpflicht, die auch die Nutzung automatisierter Erkennungsverfahren umfasst. In bestimmten Fällen könne zudem eine manuelle Überprüfung erforderlich sein. Die E-Commerce-Richtlinie entbinde den Plattformbetreiber nicht von dieser Verantwortung.


Einen Anspruch auf Geldentschädigung lehnte das Gericht hingegen ab, da keine hartnäckige Missachtung der Unterlassungsverpflichtung erkennbar war. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; die Revision wurde zugelassen.


Hinweis für Plattformbetreiber: Soziale Netzwerke sollten proaktiv Strukturen schaffen, um Persönlichkeitsrechtsverletzungen rasch zu erkennen und zu unterbinden – sowohl durch technische Systeme als auch durch personelle Prüfungen.

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