Mit den Worten, es sei „unverzeihlich“ und „ein schlechter Tag für die Demokratie“ reagierte die damalige Kanzlerin Angela Merkel 2020 in Südafrika auf die Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen. Grund für ihr Entsetzen war die Wahl des FDP-Politikers durch den Erfurter Landtag mit Stimmen der AfD und der CDU. Damit habe die Thüringer CDU mit der Grundüberzeugung: „keine Mehrheit mit Hilfe der AfD“ gebrochen. Nun entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass Frau Merkel mit ihren Äußerungen Rechte der AfD, vor allem das Recht auf Chancengleichheit, verletzte. Betont wurde bei der Entscheidung, dass die damalige Kanzlerin das Wahlgeschehen innerhalb einer Regierungspressekonferenz und in ihrer amtlichen Funktion als Bundeskanzlerin kommentierte. Sie habe dadurch die AfD „negativ qualifiziert“ und „in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt“. Das Gebot der Neutralität im Amt, das für den offenen Prozess der Willensbildung „erforderlich“ sei, wurde hiernach verletzt. Die Verfassungsrichterin Astrid Wallrabestein lehnte in einem Sondervotum die Mehrheitsmeinung allerdings ab. Sie begründete ihre Entscheidung mit der Doppelrolle zwischen Amt und Parteipolitik, die den Mitgliedern der Bundesregierung zukomme.
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Dr. Roland Kortsik
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