OLG Stuttgart: Kein Schrsatz bei Kontrollverlust über persönliche Datenadense
- Roland Kortsik
- 21. März
- 1 Min. Lesezeit
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 22. November 2023 entschieden, dass ein rein gefühlter Kontrollverlust über persönliche Daten keinen Anspruch auf Schadensersatz begründet (Az.: 4 U 17/23 und 4 U 20/23). Hintergrund ist das große Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021.
Facebook-Leak: Millionen Nutzerdaten im Darknet
Während des Osterwochenendes 2021 wurde bekannt, dass private Informationen von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern – darunter etwa sechs Millionen aus Deutschland – im Darknet veröffentlicht wurden. Die Ursache: eine seit 2018 bestehende Sicherheitslücke, über die Telefonnummern und weitere personenbezogene Daten kombiniert und unverschlüsselt zugänglich waren.
Klagewelle gegen Meta – OLG lehnt Ansprüche ab
Infolge der Datenpanne wurden bundesweit über 6.000 Klagen gegen Meta eingereicht. Die Kläger beriefen sich auf die DSGVO und forderten Schadensersatz. Das OLG Stuttgart wies jedoch die Klagen ab, da weder konkrete materielle Schäden (z. B. durch Datenmissbrauch) noch immaterielle Schäden (wie Reputationsverluste) nachgewiesen werden konnten.
Allein Unannehmlichkeiten oder das subjektive Gefühl, die Kontrolle über eigene Daten verloren zu haben, reichten laut Gericht nicht aus, um einen Anspruch zu begründen.
Hinweis für Betroffene
Wer Schadensersatz wegen Datenschutzverletzungen geltend machen will, sollte konkrete und belegbare Schäden dokumentieren. Ohne nachvollziehbare Beeinträchtigung bleiben Ansprüche in der Regel erfolglos.
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