OLG Frankfurt: Kein Schadensersatz für Corona-Impfschäden
- Roland Kortsik
- 7. Apr.
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Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 23 U 13/24) hat eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen angeblicher Impfschäden nach der Corona-Impfung mit Comirnaty abgewiesen. Die Klägerin hatte behauptet, nach drei Impfungen im Jahr 2021 unter anderem an Herzmuskelschwäche, Erschöpfung, Konzentrationsproblemen und Wortfindungsstörungen zu leiden. Sie machte den Impfstoff für diese Beschwerden verantwortlich und klagte gegen den Hersteller Biontech.
Sowohl das Landgericht als auch das OLG sahen jedoch keine rechtliche Grundlage für einen Anspruch. Nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) müsse der Nachweis eines ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses erbracht werden. Dies sei der Klägerin nicht gelungen. Weder die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) noch das Paul-Ehrlich-Institut oder die STIKO hätten Comirnaty als bedenklich eingestuft.
Auch einen kausalen Zusammenhang zwischen den Impfungen und den gesundheitlichen Beschwerden konnte die Klägerin nicht ausreichend belegen. Das Gericht stellte klar, dass allein subjektive Beschwerden oder Mutmaßungen nicht genügen, um Ansprüche durchzusetzen.
Hinweis: Wer einen Impfschaden rechtlich geltend machen will, sollte über aussagekräftige ärztliche Gutachten und wissenschaftlich fundierte Studien verfügen. Ein klarer Nachweis der Kausalität zwischen Impfung und Beschwerden ist entscheidend für den Erfolg einer Klage.
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