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OLG Düsseldorf: Online-Kündigung muss einfacher werden



Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Online-Kündigung von Verbraucherverträgen unkompliziert möglich sein muss (Az.: 20 ZS 31/2024). Im konkreten Fall hatte ein Energieanbieter seinen Kunden mehrere Schritte auferlegt, um einen Vertrag online zu kündigen – darunter etwa die vorherige Eingabe von Zugangsdaten oder Vertragsinformationen.


Ein Verbraucherschutzverband hielt dieses Verfahren für unzulässig und klagte erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass der Kündigungsprozess gegen § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB verstößt. Nach dieser Vorschrift muss eine Kündigung über eine gut erkennbare Schaltfläche direkt zu einer Bestätigungsseite führen. Dort sind alle notwendigen Infos bereitzustellen – mit einem klaren Button zur Bestätigung.

Im vorliegenden Fall war der Prozess jedoch in mehrere Abschnitte unterteilt, was nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Senat Revision zugelassen hat – höchstrichterliche Entscheidungen zu diesem Paragraphen fehlen bislang.


Hinweis für Anbieter: Wer Verträge online anbietet, sollte seinen Kündigungsprozess dringend prüfen und gegebenenfalls anpassen. Nur eine einfache und transparente Lösung entspricht nicht nur dem Gesetz, sondern auch den Erwartungen der Verbraucher.



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