Illegales Silvesterfeuerwerk: BGH bestätigt Haftstrafe
- Roland Kortsik
- 7. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Sachverhalt
Ein Mann aus Berlin wurde wegen einer illegalen Feuerwerksaktion an Silvester 2021/2022 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt – nun hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 5.11.2024, Az. 5 StR 406/24) die Entscheidung des Landgerichts Berlin I bestätigt.
Der Verurteilte hatte auf einer privaten Feier Kugelbomben aus Polen gezündet, die eine hohe Sprengkraft besaßen (1.000 g Nettoexplosivstoffmasse) und besondere Sicherheitsvorkehrungen erfordert hätten. Statt zugelassener Abschussvorrichtungen nutzte er einfache Kunststoff-Abwasserrohre, die provisorisch mit Sand in einer Kiste fixiert waren.
Die Konstruktion hielt dem Druck nicht stand. Eine der Bomben detonierte in Bodennähe – mit dramatischen Folgen: Zwölf Menschen wurden verletzt, fünf davon schwer.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Gefährdung kannte und dennoch handelte. Es erkannte auf vorsätzliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 und 2 StGB) in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB). Die Revision blieb erfolglos – das Urteil ist rechtskräftig.
Hinweis: Der Umgang mit illegaler Pyrotechnik ist strafbar und lebensgefährlich. Wer Feuerwerke plant, sollte auf geprüfte Produkte und Fachpersonal setzen.
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