top of page

Fräulein als Bezeichnung einer unverheirateten Frau

Aktualisiert: 11. Juni 2020

Seit 1972 wurde der Begriff des Fräuleins (vgl. § 291 ZPO) als Bezeichnung einer unverheirateten Frau, der zudem auch noch latent verniedlichend war, abgeschafft. Begründung: Es gab keinen Begriff für unverheiratete Männer, wie etwa "Herrlein". Dennoch liegt laut Amtsgericht Frankfurt (AG Frankfurt 27.06.2019, 29 C 1220/19) keine Verletzung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und auch keine öffentliche Diffamierung vor, wenn eine Frau auch heute noch so bezeichnet wird.


Die Klägerin wandte sich gegen zwei um die 90 Jahre alte Beklagte, ihre Vermieter, die auf dem Putzplan in einem Mehrfamilienhaus für die Mieterin als Klägerin die Bezeichnung Frl. bzw. Fräulein ebenso wie am Türschild angebracht hatten. Die begehrte Unterlassung hat das AG Frankfurt zurückgewiesen.




25 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Fahrvergnügen mit Folgen?

Sie sind seit geraumer Zeit in fast jeder deutschen Stadt aufzufinden und das meist an den unmöglichsten Orten: E-Scooter. Doch genau das soll den Vermietern nun zum Verhängnis werden. Denn wie das Am

Die Rattenfänger

Am 24. Oktober 2022 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Gesundheitsämter die Grundstückseigentümer zum Bekämpfen von Rattenplagen verpflichten können – selbst wenn die Eigentümer das En

bottom of page