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Fahrvergnügen mit Folgen?

Sie sind seit geraumer Zeit in fast jeder deutschen Stadt aufzufinden und das meist an den unmöglichsten Orten: E-Scooter. Doch genau das soll den Vermietern nun zum Verhängnis werden. Denn wie das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied, müssen im Zweifel die Vermieter der Elektroroller als Halter für Verfahrenskosten aufkommen. Grund für diese Entscheidung war ein falsch abgestellter E-Scooter, der nicht nur den Gehweg blockierte, sondern so auch andere gefährdete. Nachdem die Polizei den Scooter entfernte und den Halter – die Verleihfirma – erfolglos aufforderte, den Namen des Fahrers zu nennen, um ein Bußgeld verhängen zu können, wurde das Amtsgericht zu Rate gezogen. Dieses setzte die Verleihfirma als Träger der Verfahrenskosten fest. Die Begründung hierfür war, dass auch der Halter eines Kraftfahrzeugs, wenn der eigentliche Fahrer nicht zu ermitteln ist, für Halt- und Parkverstößen aufkommen muss.

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