Am 24. Oktober 2022 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Gesundheitsämter die Grundstückseigentümer zum Bekämpfen von Rattenplagen verpflichten können – selbst wenn die Eigentümer das Entstehen des Befalls nicht verschuldet hätten. Grund für diesen Beschluss war ein Fall in Berlin, bei dem eine unbekannte Person die Nagetiere mehrmals die Woche fütterte und dadurch einen Befall entstehen ließ, dessen Ausmaß so gravierend war, dass auch weitere Nachbarhäuser nicht verschont blieben. Ein durch die betroffene Eigentümerin erlassener Eilantrag wurde vom Gericht abgewiesen, in dem es sich auf die Verordnung über Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen stützte. Diese besagt, dass die Eigentümer in solch einem Fall die Bekämpfung übernehmen müssen, unabhängig davon, ob sie die Plage selbst verursacht haben oder nicht.
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Dr. Roland Kortsik
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