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Deutschland bald dieselfrei? Ein Skandal ohne Ende?

Aktualisiert: 11. Juni 2020

Strafrechtlich wird der VW Skandal noch einige Zeit in der Presse für Schlagzeilen sorgen. Zivilrechtlich gibt es wieder einige Entscheidungen.


Das OLG Karlsruhe hat das Rücktrittsbegehren einer Autokäuferin gegenüber dem Autohändler zurückgewiesen: Die 2-jährige Verjährungsfrist sei schon längst abgelaufen.


Eine Anfechtung des Kaufvertrags gegenüber den Händlern etwa wegen arglistiger Täuschung wurde vom Gericht ebenfalls abgelehnt, denn die Täuschung von VW wird den Händlern nicht zugerechnet. Der Verzicht von VW bezüglich der Verjährung hat mit den Händlern nichts zu tun, (OLG Karlsruhe, Urteile v. 18.7.2019, 17 U 160/18 und 17 U 204/18)


Die Klägerin hatte der Glück, da sie neben dem Händler auch die VW AG verklagt hatte. Ihr wurde Schadensersatz vom Gericht gegenüber VW zugesprochen, und zwar für alle Schäden, die aus der Installation der manipulierten Software resultieren. VW wird insoweit eine sittenwidrige Schädigung vorgeworfen (§ 826 BGB).


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