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BGH: Hohe Beweishürden für Löschungen in Google-Suchergebnissen



Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass hohe Anforderungen gelten, wenn es um die Entfernung von Suchergebnissen bei Google geht. Anlass war eine Klage eines Finanzdienstleisters und seiner damaligen Lebensgefährtin gegen negative Online-Artikel.


Hintergrund: Kritische Berichte und Erpressungsvorwürfe

Ein US-Unternehmen veröffentlichte 2015 mehrere Artikel, in denen das Geschäftsmodell des Paares scharf kritisiert wurde. Zudem wurde behauptet, die Webseite nutze gezielte Negativberichte, um Geld für deren Löschung zu verlangen.


Rechtlicher Weg: EuGH und BGH urteilen

Die Kläger verlangten von Google, die entsprechenden Treffer aus den Suchergebnissen zu entfernen. Der Fall wurde dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, der entschied: Nur bei „offensichtlich falschen“ Inhalten kann ein Anspruch auf Auslistung bestehen.

Der BGH folgte dieser Linie und lehnte die Klage schließlich ab. Die Kläger konnten nicht beweisen, dass die in den Artikeln enthaltenen Informationen eindeutig falsch waren.


Fazit

Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen Suchergebnisse nur dann entfernen, wenn klare Nachweise für falsche Inhalte vorliegen. Wer sich gegen negative Online-Darstellungen wehren will, sollte frühzeitig juristische Beratung einholen.

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